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381.41 BEHV CH-SG

Art. 47 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - b) Gesuch um Kostenbefreiung

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 6. Ombudsstelle
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Art. 47 BehV · b) Gesuch um Kostenbefreiung

1. Die Ombudsstelle IFEG leitet dem Amt für Soziales Gesuche von Leistungsnutzenden oder Einrichtungen um Kostenbefreiung weiter.

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