381.41
BEHV
CH-SG
Art. 44 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Richtlinien
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Art. 44 BehV · Richtlinien
1. Das Departement des Innern erlässt Richtlinien über
a) anrechenbare Gehaltsansätze für Fachpersonal;
b) Rechnungslegung und Kostenrechnung;
c) Verfahren zur Einstufung des individuellen Betreuungsbedarfs und deren Überprüfung;
d) Verfahren zur Darlehens- und Bürgschaftsgewährung sowie die anrechenbaren Investitionskosten.