Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.41 BEHV CH-SG

Art. 44 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Richtlinien

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (52 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 44 BehV · Richtlinien

1. Das Departement des Innern erlässt Richtlinien über

a) anrechenbare Gehaltsansätze für Fachpersonal;

b) Rechnungslegung und Kostenrechnung;

c) Verfahren zur Einstufung des individuellen Betreuungsbedarfs und deren Überprüfung;

d) Verfahren zur Darlehens- und Bürgschaftsgewährung sowie die anrechenbaren Investitionskosten.

← Art. 43 BehV Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Wirkungsbericht a) Zuständigkeit Art. 45 BehV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →