381.41
BEHV
CH-SG
Art. 41 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - c) Gesuch
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Art. 41 BehV · c) Gesuch
1. Die Einrichtung reicht das Gesuch um Darlehens- oder Bürgschaftsgewährung beim Amt für Soziales ein.
2. Das Gesuch enthält
a) Bedarfsnachweis in Bezug auf kantonale Angebotsplanung;
b) Projektbeschrieb;
c) Kostenschätzung und Finanzierungsplan.
3. Das Amt für Soziales kann weitere Unterlagen verlangen.