Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.41 BEHV CH-SG

Art. 41 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - c) Gesuch

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
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Art. 41 BehV · c) Gesuch

1. Die Einrichtung reicht das Gesuch um Darlehens- oder Bürgschaftsgewährung beim Amt für Soziales ein.

2. Das Gesuch enthält

a) Bedarfsnachweis in Bezug auf kantonale Angebotsplanung;

b) Projektbeschrieb;

c) Kostenschätzung und Finanzierungsplan.

3. Das Amt für Soziales kann weitere Unterlagen verlangen.

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