381.41
BEHV
CH-SG
Art. 38 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - d) Abschöpfung verfügbarer Mittel
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Art. 38 BehV · d) Abschöpfung verfügbarer Mittel
1. Mittel des Schwankungsfonds können bis zum Erreichen der Werte nach Art. 36 Abs. 1 dieses Erlasses für Aufwendungen der stationären Wohnangebote und Tagesstrukturen abgeschöpft werden.