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381.41 BEHV CH-SG

Art. 38 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - d) Abschöpfung verfügbarer Mittel

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
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Art. 38 BehV · d) Abschöpfung verfügbarer Mittel

1. Mittel des Schwankungsfonds können bis zum Erreichen der Werte nach Art. 36 Abs. 1 dieses Erlasses für Aufwendungen der stationären Wohnangebote und Tagesstrukturen abgeschöpft werden.

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