381.41
BEHV
CH-SG
Art. 35 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Schwankungsfonds a) Ausweis
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Art. 35 BehV · Schwankungsfonds a) Ausweis
1. Die Einrichtung führt für stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen je einen in der Bilanz als zweckgebundenes Kapital ausgewiesenen Schwankungsfonds.