Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.41 BEHV CH-SG

Art. 35 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Schwankungsfonds a) Ausweis

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (52 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 35 BehV · Schwankungsfonds a) Ausweis

1. Die Einrichtung führt für stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen je einen in der Bilanz als zweckgebundenes Kapital ausgewiesenen Schwankungsfonds.

← Art. 34 BehV Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Wirkungsbericht a) Zuständigkeit Art. 36 BehV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →