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381.41 BEHV CH-SG

Art. 34 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - c) Abrechnung

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
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Art. 34 BehV · c) Abrechnung

1. Die Pauschalen werden monatlich abgerechnet und basieren auf der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Anzahl Verrechnungseinheiten.

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