381.41
BEHV
CH-SG
Art. 34 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - c) Abrechnung
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Art. 34 BehV · c) Abrechnung
1. Die Pauschalen werden monatlich abgerechnet und basieren auf der in der Leistungsvereinbarung festgelegten Anzahl Verrechnungseinheiten.