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381.41 BEHV CH-SG

Art. 30 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - c) Deckungsbeitrag bei Tagesstrukturen

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
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Art. 30 BehV · c) Deckungsbeitrag bei Tagesstrukturen

1. Der Deckungsbeitrag bei Tagesstrukturen entspricht dem anrechenbaren Ertrag abzüglich

a) anrechenbarem Personalaufwand für die Produktion, insbesondere Löhne für Leistungsnutzende einschliesslich obligatorischer Sozialleistungen;

b) anrechenbarem Materialaufwand.

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