381.41
BEHV
CH-SG
Art. 30 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - c) Deckungsbeitrag bei Tagesstrukturen
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Finanzierung des Leistungsangebots
Art. 30 BehV · c) Deckungsbeitrag bei Tagesstrukturen
1. Der Deckungsbeitrag bei Tagesstrukturen entspricht dem anrechenbaren Ertrag abzüglich
a) anrechenbarem Personalaufwand für die Produktion, insbesondere Löhne für Leistungsnutzende einschliesslich obligatorischer Sozialleistungen;
b) anrechenbarem Materialaufwand.