381.41
BEHV
CH-SG
Art. 3 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Pilotprojekte
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 3 BehV · Pilotprojekte
1. Gesuche um Beiträge für Pilotprojekte werden dem Amt für Soziales eingereicht.
2. Das Amt für Soziales koordiniert die fachliche Bearbeitung der Gesuche.