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381.41 BEHV CH-SG

Art. 3 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Pilotprojekte

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3 BehV · Pilotprojekte

1. Gesuche um Beiträge für Pilotprojekte werden dem Amt für Soziales eingereicht.

2. Das Amt für Soziales koordiniert die fachliche Bearbeitung der Gesuche.

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