Art. 27 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - b) Unterlagen
Art. 27 BehV · b) Unterlagen
1. Die anerkannte Einrichtung reicht dem Amt für Soziales jährlich folgende Unterlagen ein
a) Jahresbericht;
b) Bilanz und Erfolgsrechnung mit Vorjahresvergleich und Bericht der Revisionsstelle;
c) Liste der Leistungsnutzenden mit Ausweis der jeweils verrechneten Leistungseinheiten;
d) Nachweis über Veränderungen der Schwankungsfonds;
e) Kostenrechnung;
f) Abschreibungstabelle;
g) Stellen- oder Pensenplan;
h)* Mehrjahres- und Investitionsplanung für wenigstens vier Jahre mit Angaben
1.* zu den Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Kosten der Angebote;
2.* zur strategischen Ausrichtung in Bezug auf die Angebotsentwicklung und die Angebotsziele.
2. Das Amt für Soziales setzt den Termin für die Einreichung fest und kann weitere Unterlagen verlangen.