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381.41 BEHV CH-SG

Art. 27 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - b) Unterlagen

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 4. Anerkennung
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Art. 27 BehV · b) Unterlagen

1. Die anerkannte Einrichtung reicht dem Amt für Soziales jährlich folgende Unterlagen ein

a) Jahresbericht;

b) Bilanz und Erfolgsrechnung mit Vorjahresvergleich und Bericht der Revisionsstelle;

c) Liste der Leistungsnutzenden mit Ausweis der jeweils verrechneten Leistungseinheiten;

d) Nachweis über Veränderungen der Schwankungsfonds;

e) Kostenrechnung;

f) Abschreibungstabelle;

g) Stellen- oder Pensenplan;

h)* Mehrjahres- und Investitionsplanung für wenigstens vier Jahre mit Angaben

1.* zu den Auswirkungen der geplanten Investitionen auf die Kosten der Angebote;

2.* zur strategischen Ausrichtung in Bezug auf die Angebotsentwicklung und die Angebotsziele.

2. Das Amt für Soziales setzt den Termin für die Einreichung fest und kann weitere Unterlagen verlangen.

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