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381.41 BEHV CH-SG

Art. 25 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Verzeichnis

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 4. Anerkennung
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Art. 25 BehV · Verzeichnis

1. Das Amt für Soziales veröffentlicht ein Verzeichnis der anerkannten Einrichtungen im Internet.

2. Das Verzeichnis enthält

a) Bezeichnung und Adresse der Einrichtung;

b) Angaben über Trägerschaft, interne Aufsicht und Mitglieder des obersten Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;

c) Angaben über die Zahl der angebotenen Plätze;

d) Angaben zur Leistungsabgeltung.

3. Änderungen des Verzeichnisses werden den beschwerdeberechtigten Personen nach Art. 9 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 mitgeteilt.

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