381.41
BEHV
CH-SG
Art. 25 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Verzeichnis
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 4. Anerkennung
Art. 25 BehV · Verzeichnis
1. Das Amt für Soziales veröffentlicht ein Verzeichnis der anerkannten Einrichtungen im Internet.
2. Das Verzeichnis enthält
a) Bezeichnung und Adresse der Einrichtung;
b) Angaben über Trägerschaft, interne Aufsicht und Mitglieder des obersten Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;
c) Angaben über die Zahl der angebotenen Plätze;
d) Angaben zur Leistungsabgeltung.
3. Änderungen des Verzeichnisses werden den beschwerdeberechtigten Personen nach Art. 9 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 mitgeteilt.