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381.41 BEHV CH-SG

Art. 10 Verordnung über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehV) - Verzeichnis

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 1. Betriebsbewilligung
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Art. 10 BehV · Verzeichnis

1. Das Amt für Soziales veröffentlicht ein Verzeichnis der bewilligten Einrichtungen im Internet.

2. Das Verzeichnis enthält

a) Bezeichnung, Adresse und Leistungsangebote der Einrichtung;

b) Angaben über Trägerschaft, interne Aufsicht und Mitglieder des obersten Leitungsorgans und der Geschäftsleitung;

c) Datum der Erteilung und allfällige Befristung der Betriebsbewilligung.

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