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381.4 BEHGLHand CH-SG

Art. 4 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Pilotprojekte

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 4 BehG · Pilotprojekte

1. Die Regierung kann gestützt auf den Wirkungsbericht im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge an befristete Pilotprojekte ausrichten.

2. Pilotprojekte dienen insbesondere der Schaffung von Grundlagen für Weiterentwicklung, Vernetzung und Beurteilung der Wirkung staatlicher Massnahmen zur sozialen Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung.

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