381.4
BEHGLHand
CH-SG
Art. 38 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - 2. Investitionsbeiträge
IV. Schlussbestimmungen
Art. 38 BehG · 2. Investitionsbeiträge
1. Die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses hängigen Verfahren über die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen werden nach den Vorschriften dieses Erlasses über die Darlehens- und Bürgschaftsgewährung behandelt.