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381.4 BEHGLHand CH-SG

Art. 38 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - 2. Investitionsbeiträge

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 38 BehG · 2. Investitionsbeiträge

1. Die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses hängigen Verfahren über die Ausrichtung von Investitionsbeiträgen werden nach den Vorschriften dieses Erlasses über die Darlehens- und Bürgschaftsgewährung behandelt.

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