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381.4 BEHGLHand CH-SG

Art. 37 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Übergangsbestimmungen a) Kantonsbeiträge 1. Betriebsbeiträge

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 37 BehG · Übergangsbestimmungen a) Kantonsbeiträge 1. Betriebsbeiträge

1. Kantonsbeiträge an die Betriebskosten für Aufenthaltsjahre vor Vollzugsbeginn dieses Erlasses werden nach bisherigem Recht ausgerichtet, soweit eine Kostenübernahmegarantie nach den Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung über soziale Einrichtungen IVSE vom 20. September 2002 vorliegt.

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