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381.4 BEHGLHand CH-SG

Art. 36 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Aufhebung bisherigen Rechts

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 36 BehG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz über die Staatsbeiträge an die Invalidenhilfe vom 30. März 1971 wird aufgehoben.

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