Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.4 BEHGLHand CH-SG

Art. 30 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Aufgaben und Verfahren

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Ombudsstelle
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Art. 30 BehG · Aufgaben und Verfahren

1. Die Ombudsstelle IFEG vermittelt bei Differenzen zwischen Leistungsnutzenden und Einrichtungen.

2. Sie handelt auf Gesuch der oder des Leistungsnutzenden, ihrer oder seiner gesetzlichen Vertretung oder der Einrichtung. Das Gesuch ist an keine Form und Frist gebunden. Es wirkt sich nicht auf allfällige gesetzliche Fristen aus.

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