381.4
BEHGLHand
CH-SG
Art. 30 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Aufgaben und Verfahren
III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 5. Ombudsstelle
Art. 30 BehG · Aufgaben und Verfahren
1. Die Ombudsstelle IFEG vermittelt bei Differenzen zwischen Leistungsnutzenden und Einrichtungen.
2. Sie handelt auf Gesuch der oder des Leistungsnutzenden, ihrer oder seiner gesetzlichen Vertretung oder der Einrichtung. Das Gesuch ist an keine Form und Frist gebunden. Es wirkt sich nicht auf allfällige gesetzliche Fristen aus.