Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.4 BEHGLHand CH-SG

Art. 26 Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Wahlfreiheit

III. Stationäre Wohnangebote und Tagesstrukturen - 4. Zugang zu anerkannten Einrichtungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (39 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 26 BehG · Wahlfreiheit

1. Leistungsnutzende, die einer Betreuung in stationären Wohnangeboten oder in Tagesstrukturen bedürfen, sind bei der Wahl der anerkannten Einrichtung frei.

← Art. 25 BehG Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) - Begriffe Art. 27 BehG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →