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381.31 CIIS CH-SG

Art. 30 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

III. Leistungsabgeltung und Kostenübernahmegarantie - III.V. Regeln für den Bereich C
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Art. 30 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

1. Für das Verfahren im Bereich C kann der Vorstand VK eine spezielle Richtlinie erlassen.

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