381.31
CIIS
CH-SG
Art. 30 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE
III. Leistungsabgeltung und Kostenübernahmegarantie - III.V. Regeln für den Bereich C
Art. 30 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE
1. Für das Verfahren im Bereich C kann der Vorstand VK eine spezielle Richtlinie erlassen.