Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.31 CIIS CH-SG

Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

II. Organisation - II.V. Rechnungsprüfungskommission
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Art. 16 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

1. Die Rechnungsprüfungskommission der SODK revidiert die Jahresrechnung der IVSE und erstattet der VK Bericht und Antrag.

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