381.21
CH-SG
Art. 7 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger - Antrag auf Finanzierung
III. Zuständigkeit und Verfahren
Art. 7 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger · Antrag auf Finanzierung
1. Der Antrag auf Finanzierung nach Art. 40a des Sozialhilfegesetzes vom 27. September 1998 umfasst
a) den Indikationsnachweis;
b) die Vereinbarung mit den Pflegeeltern;
c) die allfällige Vereinbarung mit einem Leistungserbringer nach Art. 2 Abs. 2 dieses Erlasses;
d) Angaben, an wen das Pflegegeld und die Entschädigung für die Begleitung der Pflegefamilie auszurichten sind.