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381.21 CH-SG

Art. 7 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger - Antrag auf Finanzierung

III. Zuständigkeit und Verfahren
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Art. 7 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger · Antrag auf Finanzierung

1. Der Antrag auf Finanzierung nach Art. 40a des Sozialhilfegesetzes vom 27. September 1998 umfasst

a) den Indikationsnachweis;

b) die Vereinbarung mit den Pflegeeltern;

c) die allfällige Vereinbarung mit einem Leistungserbringer nach Art. 2 Abs. 2 dieses Erlasses;

d) Angaben, an wen das Pflegegeld und die Entschädigung für die Begleitung der Pflegefamilie auszurichten sind.

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