381.21
CH-SG
Art. 3 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger - Pflegegeld a) Grundsatz
II. Höchst- und Mindestansätze für die anrechenbaren Kosten
Art. 3 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger · Pflegegeld a) Grundsatz
1. Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus den anrechenbaren Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung.