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381.21 CH-SG

Art. 3 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger - Pflegegeld a) Grundsatz

II. Höchst- und Mindestansätze für die anrechenbaren Kosten
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Art. 3 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger · Pflegegeld a) Grundsatz

1. Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus den anrechenbaren Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung.

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