381.21
CH-SG
Art. 1 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger - Geltungsbereich
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Verordnung über die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung Minderjähriger · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass bestimmt die Höchst- und Mindestansätze für die anrechenbaren Kosten bei Unterbringung von Minderjährigen in Familienpflege sowie die zugehörigen Zuständigkeiten und Verfahren.
2. Die Bestimmungen dieses Erlasses werden bei Heimpflege sachgemäss angewendet, soweit die Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE vom 20. September 2002 nicht anwendbar ist.