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381.19 PQV CH-SG

Art. 8 Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte (PQV) - Persönliche und fachliche Eignung a) im Allgemeinen

III. Leitung und Personal
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Art. 8 PQV · Persönliche und fachliche Eignung a) im Allgemeinen

1. Leitung und Personal sind persönlich und fachlich geeignet, wenn sie nach Vorleben und Ausbildung Gewähr für eine einwandfreie Aufgabenerfüllung bieten.

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