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381.19 PQV CH-SG

Art. 2 Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte (PQV) - Zulassung

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 PQV · Zulassung

1. Durch die Erfüllung der qualitativen Mindestanforderungen nach diesem Erlass werden die jeweiligen qualitativen Zulassungsbedingungen für Pflegeheime nach Art. 39 Abs. 1 Bst. a bis c des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 erfüllt.

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