Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.19 PQV CH-SG

Art. 18 Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte (PQV) - Übergangsbestimmung

V. Schlussbestimmungen
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Art. 18 PQV · Übergangsbestimmung

1. Die Mindestanforderungen nach Art. 11 dieses Erlasses werden für Einrichtungen, die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses rechtmässig betrieben werden, ab 1. Januar 2018 angewendet.

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