Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.19 PQV CH-SG

Art. 13 Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte (PQV) - Bauten a) Zugänglichkeit

IV. Bauten und Ausstattung
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Art. 13 PQV · Bauten a) Zugänglichkeit

1. Bauten und Räumlichkeiten, die von betreuten Personen genutzt werden, sind rollstuhlgängig.

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