Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.19 PQV CH-SG

Art. 1 Verordnung über die qualitativen Mindestanforderungen an Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen für Betagte (PQV) - Geltungsbereich

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 PQV · Geltungsbereich

1. Die qualitativen Mindestanforderungen nach diesem Erlass gelten für stationäre Einrichtungen für Betagte, die betrieben werden von

a) öffentlich-rechtlichen Körperschaften;

b)* privaten Institutionen mit Leistungsvereinbarung einer politischen Gemeinde oder Bewilligung des Departementes des Innern oder des Gesundheitsdepartementes.

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