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Art. 5 Beschluss über die Pflegeheimliste - Rechtsmittel

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Art. 5 Beschluss über die Pflegeheimliste · Rechtsmittel

1. Gegen diesen Erlass kann nach Art. 53 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 innert dreissig Tagen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht geführt werden.

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