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381.18 CH-SG

Art. 19 Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime - Vollzugsbeginn

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 19 Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. April 2004 angewendet.

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