Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.12 CH-SG

Art. 1 Asylverordnung - Geltungsbereich

l. Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (23 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Asylverordnung · Geltungsbereich

1. Dieser Erlass regelt den Vollzug des eidgenössischen Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 für Personen, die gestützt auf dieses Gesetz durch das Staatssekretariat für Migration dem Kanton St.Gallen zugewiesen wurden oder für die er als zuständig bezeichnet wurde.

Geltungsbereich Art. 2 Asylverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →