381.12
CH-SG
Art. 1 Asylverordnung - Geltungsbereich
l. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Asylverordnung · Geltungsbereich
1. Dieser Erlass regelt den Vollzug des eidgenössischen Asylgesetzes vom 26. Juni 1998 für Personen, die gestützt auf dieses Gesetz durch das Staatssekretariat für Migration dem Kanton St.Gallen zugewiesen wurden oder für die er als zuständig bezeichnet wurde.