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381.11 VGE CH-SG

Art. 7 Verordnung über gemischte Einrichtungen (VGE) - Interne Aufsicht

II. Aufsicht
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Art. 7 VGE · Interne Aufsicht

1. Die Trägerschaft der Einrichtung bezeichnet eine von der operativen Leitung der Einrichtung unabhängige interne Aufsicht. Sie legt schriftlich Aufgaben und Befugnisse der internen Aufsicht fest.

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