381.11
VGE
CH-SG
Art. 7 Verordnung über gemischte Einrichtungen (VGE) - Interne Aufsicht
II. Aufsicht
Art. 7 VGE · Interne Aufsicht
1. Die Trägerschaft der Einrichtung bezeichnet eine von der operativen Leitung der Einrichtung unabhängige interne Aufsicht. Sie legt schriftlich Aufgaben und Befugnisse der internen Aufsicht fest.