381.1
SHG
CH-SG
Art. 45d Sozialhilfegesetz (SHG) - Verwendung der Mittel a) durchgehende Fallführung
IVbis. Weitere Beiträge
Art. 45d SHG · Verwendung der Mittel a) durchgehende Fallführung
1. Ein Teil der Mittel kann zur Deckung der Kosten für die durchgehende Fallführung verwendet werden.