Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
381.1 SHG CH-SG

Art. 3a Sozialhilfegesetz (SHG) - abis) Grundangebot Sozialberatung 1. Gemeinde

II. Persönliche Sozialhilfe - 1. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 3a SHG · abis) Grundangebot Sozialberatung 1. Gemeinde

1. Die politische Gemeinde stellt in Ergänzung zu Leistungen der Sozialberatung nach der besonderen Gesetzgebung wenigstens folgende Angebote bereit

a) Beratung in Bezug auf persönliche und soziale Fragen sowie Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen;

b) Budgetberatung;

c) Erziehungs- und Familienberatung.

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