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381.1 SHG CH-SG

Art. 35 Sozialhilfegesetz (SHG) - Fachkommission für Altersfragen a) Aufgaben

III. Stationäre Sozialhilfe - 1bis. Stationäre Einrichtungen für Betagte und spezialisierte Pflegeeinrichtungen
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Art. 35 SHG · Fachkommission für Altersfragen a) Aufgaben

1. Das zuständige Departement setzt eine Fachkommission für Altersfragen ein. Vertreten sind insbesondere politische Gemeinden und stationäre Einrichtungen für Betagte.

2. Die Fachkommission für Altersfragen

a)* berät die zuständigen Stellen von Kanton und politischen Gemeinden in Angelegenheiten der ambulanten und stationären Betagtenbetreuung;

b)* berät die zuständigen Stellen von Kanton und politischen Gemeinden in der Koordination der Tätigkeit öffentlicher und privater Institutionen im Bereich einer ganzheitlichen Alterspolitik;

c)* erarbeitet Richtlinien zu den Qualitätsanforderungen an Pflege und Betreuung nach Art. 30a dieses Erlasses.

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