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372.1 GEB CH-SG

Art. 4 Gesetz über Elternschaftsbeiträge (GEB) - Bemessungsperiode

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Art. 4 GEB · Bemessungsperiode

1. Die Bemessungsperiode für die Ermittlung von Lebensbedarf und anrechenbarem Einkommen entspricht der Beitragsdauer.

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