Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
372.1 GEB CH-SG

Art. 3bis Gesetz über Elternschaftsbeiträge (GEB) - b) Globaleinkommen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3bis GEB · b) Globaleinkommen

1. Lebt der anspruchsberechtigte Elternteil mit dem Kind in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Dritten zusammen und trifft die Wohnpartner keine familienrechtliche Leistungspflicht, so sind wenigstens drei Fünftel des nach den Bestimmungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung für alleinstehende Familienmitglieder massgebenden Globaleinkommens anzurechnen.

← Art. 3 GEB Gesetz über Elternschaftsbeiträge (GEB) - Grundsätze Art. 4 GEB →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →