372.1
GEB
CH-SG
Art. 3bis Gesetz über Elternschaftsbeiträge (GEB) - b) Globaleinkommen
Art. 3bis GEB · b) Globaleinkommen
1. Lebt der anspruchsberechtigte Elternteil mit dem Kind in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit Dritten zusammen und trifft die Wohnpartner keine familienrechtliche Leistungspflicht, so sind wenigstens drei Fünftel des nach den Bestimmungen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung für alleinstehende Familienmitglieder massgebenden Globaleinkommens anzurechnen.