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371.151 CH-SG

Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Beiträge der Arbeitgeber an die kantonale Familienausgleichskasse

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Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Beiträge der Arbeitgeber an die kantonale Familienausgleichskasse

1. Der Regierungsratsbeschluss über die Beiträge der Arbeitgeber an die kantonale Familienausgleichskasse vom 8. September 1987 wird aufgehoben.

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