371.151
CH-SG
Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Beiträge der Arbeitgeber an die kantonale Familienausgleichskasse
Art. 2 Regierungsratsbeschluss über die Beiträge der Arbeitgeber an die kantonale Familienausgleichskasse
1. Der Regierungsratsbeschluss über die Beiträge der Arbeitgeber an die kantonale Familienausgleichskasse vom 8. September 1987 wird aufgehoben.