Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
371.1 CH-SG

Art. 5 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen - Kantonale Familienausgleichskasse a) Stellung

II. Zulagenordnung für Erwerbstätige in nichtlandwirtschaftlichen Berufen - 1. Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (22 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen · Kantonale Familienausgleichskasse a) Stellung

1. Die kantonale Familienausgleichskasse ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in St.Gallen.

2. Sie wird von der kantonalen AHV-Ausgleichskasse geführt und vergütet dieser die Verwaltungskosten.

← Art. 4 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen Geltungsbereich Art. 6 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →