371.1
CH-SG
Art. 5 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen - Kantonale Familienausgleichskasse a) Stellung
II. Zulagenordnung für Erwerbstätige in nichtlandwirtschaftlichen Berufen - 1. Organisation
Art. 5 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen · Kantonale Familienausgleichskasse a) Stellung
1. Die kantonale Familienausgleichskasse ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in St.Gallen.
2. Sie wird von der kantonalen AHV-Ausgleichskasse geführt und vergütet dieser die Verwaltungskosten.