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371.1 CH-SG

Art. 4 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen - AHV-Ausgleichskassen

II. Zulagenordnung für Erwerbstätige in nichtlandwirtschaftlichen Berufen - 1. Organisation
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Art. 4 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen · AHV-Ausgleichskassen

1. AHV-Ausgleichskassen, die eine Familienausgleichskasse führen, melden dem zuständigen Departement ihre Tätigkeit als Durchführungsorgan im Kanton St.Gallen.

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