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371.1 CH-SG

Art. 20 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen - c) Übernahme der Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 20 Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen · c) Übernahme der Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende

1. Abschnitt II des VI. Nachtrags zum Kinderzulagengesetz vom 27. November 2012 betreffend die Übernahme der Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende durch die kantonale Familienausgleichskasse bleibt bis am 1. Januar 2018 in Vollzug.

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