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361.11 CH-SG

Art. 2 Verordnung über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung - Öffentliche Arbeitslosenkasse

I. Vollzugsorgane
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Art. 2 Verordnung über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung · Öffentliche Arbeitslosenkasse

1. Die öffentliche Arbeitslosenkasse vollzieht die Aufgaben nach dem Bundesrecht.

2. Sie ist dem Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstellt.

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