361.11
CH-SG
Art. 2 Verordnung über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung - Öffentliche Arbeitslosenkasse
I. Vollzugsorgane
Art. 2 Verordnung über Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung · Öffentliche Arbeitslosenkasse
1. Die öffentliche Arbeitslosenkasse vollzieht die Aufgaben nach dem Bundesrecht.
2. Sie ist dem Amt für Wirtschaft und Arbeit unterstellt.