351.53
VKB
CH-SG
Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (VKB) - Vorübergehender Aufenthalt in einem Spital
II. Kostenbeteiligungen
Art. 6 VKB · Vorübergehender Aufenthalt in einem Spital
1. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital wird die Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung 18. März 1994 nicht vergütet.