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351.53 VKB CH-SG

Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (VKB) - Vorübergehender Aufenthalt in einem Spital

II. Kostenbeteiligungen
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Art. 6 VKB · Vorübergehender Aufenthalt in einem Spital

1. Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital wird die Kostenbeteiligung nach Art. 64 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung 18. März 1994 nicht vergütet.

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