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351.53 VKB CH-SG

Art. 17 Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen (VKB) - Vollzugsbeginn

III. Schlussbestimmungen
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Art. 17 VKB · Vollzugsbeginn

1. Dieser Erlass wird ab 1. Januar 2008 angewendet.

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