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351.52 CH-SG

Art. 2 Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 2 Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale vom 16. Oktober 2004 wird aufgehoben.

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