351.52
CH-SG
Art. 2 Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 2 Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über die nach Ergänzungsleistungsgesetz anrechenbare Tagespauschale vom 16. Oktober 2004 wird aufgehoben.