351.13
CH-SG
Art. 6 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 6 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Ausgleichskasse über die Verwaltungskostenbeiträge der Abrechnungspflichtigen an die kantonale Ausgleichskasse vom 21. Dezember 1984 wird aufgehoben.