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351.13 CH-SG

Art. 6 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 6 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Beschluss der Verwaltungskommission der kantonalen Ausgleichskasse über die Verwaltungskostenbeiträge der Abrechnungspflichtigen an die kantonale Ausgleichskasse vom 21. Dezember 1984 wird aufgehoben.

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