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351.13 CH-SG

Art. 4 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV - c) für nichterwerbstätige Personen

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Art. 4 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV · c) für nichterwerbstätige Personen

1. Die Beitragsansätze für nicht erwerbstätige Personen betragen

Beitragssumme in Franken | Ansatz in Prozent

--- | ---

bis unter 1 500.- | 5.00

ab 1 500.- | 4.50

ab 2 500.- | 3.00

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