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351.13 CH-SG

Art. 3 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV - b) für selbständigerwerbende Personen und für arbeitnehmende Personen

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Art. 3 Beschluss über die Verwaltungskostenbeiträge in der AHV · b) für selbständigerwerbende Personen und für arbeitnehmende Personen

1. Die Beitragsansätze für selbständigerwerbende Personen und für arbeitnehmende Personen ohne beitragspflichtige arbeitgebende Personen betragen

Beitragssumme in Franken | Ansatz in Prozent

--- | ---

bis unter 2 500.- | 5.00

ab 2 500.- | 4.00

ab 5 000.- | 2.25

ab 10 000.- | 1.50

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