331.539
CH-SG
Art. 4 Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonalem Spitalaufenthalt - c) Gesuch
Art. 4 Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonalem Spitalaufenthalt · c) Gesuch
1. Das Gesuch um Kostengutsprache wird auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht.