331.539
CH-SG
Art. 2 Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonalem Spitalaufenthalt - Kostengutsprache a) Voraussetzungen
Art. 2 Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonalem Spitalaufenthalt · Kostengutsprache a) Voraussetzungen
1. Kostengutsprache wird erteilt, wenn die Voraussetzungen nach Art. 41 Abs. 3 eidgKVG erfüllt sind.