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Art. 1 Regierungsbeschluss über die Prämienverbilligung 2026 für Personen im Kanton St.Gallen - Prämienregionen a) Grundsatz

I. Referenzprämien
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Art. 1 Regierungsbeschluss über die Prämienverbilligung 2026 für Personen im Kanton St.Gallen · Prämienregionen a) Grundsatz

1. Für die Prämienverbilligung werden regionale Referenzprämien nach Massgabe der vom Bundesamt für Gesundheit festgelegten Prämienregionen angewendet.

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